Fragen rund um Container
Wie hoch darf man die Container befüllen?
Die Container dürfen gestrichen bis zur Oberkante befüllt werden. Es ist nicht erlaubt die Container über den Rand hinaus zu befüllen ("Gupf").
Was darf in die Container eingebracht werden?
Schuttcontainer:
JA: Beton, Ziegel, Mauerwerk, Steine, Schotter, Tondachziegel
NEIN: Bauplatten (Gipskarton, Heraklith, usw.), Zementsäcke, Eternit, Ytong, Asbestzement, Metall, Kunststoff, Glas, Dämmstoffe, Tapeten, Karton usw.
Müllcontainer:
JA: Möbel, Holz, Kunststoff, Glas, Papier, Karton, Textilien, Gardinen, Teppiche, Metall, Plastik, Tapeten, Keramik
NEIN: Dämmwolle, Dämmplatten, Extrudiertes Polystyrol (XPS-Platten, buntes Styropor), Flüssigkeiten, Farbkübel, Sondermüll, gefährliche Abfälle, Batterien, Spraydosen, Lacke, Öl, Elektronikschrott, Kühlschränke, asbesthältige Stoffe, Altreifen, Giftstoffe (Totenkopfsymbol), usw.
Aushubcontainer:
JA: reines Bodenaushubmaterial
NEIN: Grünschnitt, Laub, Bauschutt, Müll usw.
Altmetallcontainer:
JA: Altmetalle wie Eisen, Kupfer, Stahl, Aluminium, Konservendosen usw.
NEIN: Autowracks, Spraydosen, Müll, Schutt, Metall mit Fremdstoffen, gefährlicher Abfall (Totenkopfsymbol)
Grünschnittcontainer:
JA: Grasschnitt, Heckenschnitt, Grünschnitt, Sträucher, Laub, Äste, Thujen, dünne Stämme
NEIN: Friedhofsabfälle (Kränze, Buketts, usw.), Holzplatten, Möbel, Müll usw.
Brauche ich eine Bewilligung für das Aufstellen eines Containers?
Bei Aufstellung auf Eigengrund ist keine Bewilligung erforderlich. Bei Aufstellung auf öffentlichen Grund (Straße, öffentlicher Parkplatz usw.) ist es
möglich das von seiten des zuständigen Gemeindeamtes oder Stadtamtes eine Bewilligung von Ihnen als Bauherrn gefordert wird. Informationen
ob und zu welchen Kosten Sie eine Bewilligung benötigen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Gemeindeamt.